Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Design-, Kreativ-, Beratungs- und Programmierleistungen durch

Raum Sieben . Büro für Mediendesign
Dirk Saxe, Diplom Kommunikationsdesigner (FH)
Fischerstraße 87, 40477 Düsseldorf

nachfolgend „Raum Sieben“ genannt.

Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen unseren Kunden und Raum Sieben verbindlich und fair zu regeln. Grundlage einer Leistung und eines Vertrages sind daher immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Raum Sieben, die Sie an dieser Stelle jederzeit einsehen und ausdrucken können.

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign- und Entwicklungsleistungen zwischen Raum Sieben und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Raum Sieben in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Raum Sieben ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen Raum Sieben und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

1.5. Gegenstand der Beauftragung von Raum Sieben durch den Auftraggeber können unter anderem sein:

  • Konzeption und/oder Kreation eines Firmen-Corporate Designs
  • Konzeption, Gestaltung und/oder Programmierung einer Internetpräsenz
  • Neugestaltung einer bereits vorhandenen Internetpräsenz
  • Konzeption und/oder Produktion von audiovisuellen Medien
  • Beraterische, gestalterische und/oder konzeptionelle Dienstleistungen
  • Redaktionelle Arbeiten und/oder Erstellung von Texten

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Jede von Raum Sieben erbrachte Leistung ist zu behandeln wie ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk, das auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen ausgerichtet ist.

2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Raum Sieben insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97ff UrhG zu.

2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch Raum Sieben weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Raum Sieben, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

2.4. Raum Sieben überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Raum Sieben.

2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

2.6. Raum Sieben hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Raum Sieben zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann Raum Sieben 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Aus ihnen können somit auch keine Ansprüche einer Miturheberschaft abgeleitet werden.

3. Vergütung

3.1. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Raum Sieben berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

3.3. Grundlage für eine Angebotserstellung durch Raum Sieben ist ein schriftliches Briefing von Auftraggeberseite. Alle Angebote von Raum Sieben sind freibleibend und unverbindlich. Sie haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Angebotsdatum.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.

4.2. Raum Sieben ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Raum Sieben entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Raum Sieben abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber Raum Sieben im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, Reproduktionen, 3D-Modellen, Satz und Druck sowie die Entwicklung/Lizenzierung von Software oder die Kreation/Lizenzierung von Ton-, Bild- oder Videosequenzen sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Raum Sieben hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

5.4. Bei Zahlungsverzug kann Raum Sieben Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes, mindestens jedoch von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbanksss p.a., verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftragsgebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2. Die Originale, die etwa zur Reproduktion von Druckerzeugnissen benötigt werden, sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an Raum Sieben zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

6.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7. Digitale Daten

7.1. Raum Sieben ist nicht verpflichtet Programmcode sowie Dateien oder Layouts, die digital erstellt wurden, an den Auftraggeber zu übergeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von digital erstellen Dateien, insbesonders Quelldateien und offene Dateiformate, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7.2. Hat Raum Sieben dem Auftraggeber digitale Dateien zu Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Raum Sieben Korrekturmuster vorzulegen.

8.2. Die Produktionsüberwachung durch Raum Sieben erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Raum Sieben berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Raum Sieben haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3. Von allen in Druckform vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Raum Sieben 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Raum Sieben ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9. Gewährleistung

9.1. Raum Sieben verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuüben, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

9.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Raum Sieben geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

10. Haftung

10.1. Raum Sieben haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Raum Sieben nur bei vertragswesentlichen Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Raum Sieben gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Raum Sieben kein Auswahlverschulden trifft. Raum Sieben tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3. Sofern Raum Sieben selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt Raum Sieben hiermit sämtliche, ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Raum Sieben zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

10.4. Der Auftraggeber stellt Raum Sieben von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ihn stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. die Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

10.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

10.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung durch Raum Sieben.

10.7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Raum Sieben nicht.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Raum Sieben behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Raum Sieben eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Raum Sieben auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

11.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Raum Sieben übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte Raum Sieben entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Raum Sieben von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Schlussbestimmung

12.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Raum Sieben.

12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4. Gerichtsstand ist der Sitz von Raum Sieben, sofern der Auftraggeber Vollkaufman ist. Raum Sieben ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Haftungshinweis

Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Raum Sieben kann trotzdem keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit der enthaltenen Informationen geben oder bei Verlinkungen zu Seiten Dritter Verantwortung für deren Webinhalte übernehmen. Raum Sieben schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, aus, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Raum Sieben beruhen.

Urheberrechtlicher Hinweis

Die von den Autoren dieser Website erstellten Abbildungen, Texte, Ton- und Videosequenzen dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung durch Raum Sieben weder in ursprünglicher noch in abgewandelter Form verwendet, veröffentlicht oder anderweitig genutzt werden.

Raum Sieben ist eine eingetragene Marke.